Frage von Fabian K. • 21.04.2023
Antwort von Klaus Holetschek CSU • 27.06.2023
D.h., es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über die Initialisierung eines Ermächtigungs- und/oder Sonderbedarfszulassungsverfahrens eine Bedarfsprüfung durchzuführen und im Falle eines entsprechenden Ergebnisses einen weiteren Arzt bzw. Psychotherapeuten in einem Planungsbereich zu etablieren.