
(...) Falls es tatsächlich zu einer Infektion kommen sollte, wird in jedem Einzelfall vor einer Keulung von Experten des Friedrich-Löffler-Institus und des Landwirtschaftsministeriums geprüft, welche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben - insbesondere auch der EU - die Rechtsgrundlage für das Vorgehen. (...)