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Frage von Wilfried N. •

Frage an Klaus Hagemann von Wilfried N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hagemann,

bitte stellen Sie sich folgende Situation vor. Sie leben mit Ihrem angetrauten Partner(in) seit mehr als 15 Jahren in gemeinsam erarbeitetem Wohneigentum. Mit Liebe zum Detail und mit noch mehr Mühe und Arbeit haben Sie sich etwas erschafften, dass auch nach dem Tod Ihres Partners von Bestand bleiben soll (Thema u.a. auch hier: Altersvorsorge!).

Leider verstirbt nun Ihr Partner. Neben dem Verlust des Geliebten, stehen Sie plötzlich auch vor der Frage, wie kann ich das gemeinsam aufgebaute Vermögen wahren.

Im Falle einer heterosexuellen Ehe ist diese Frage obsolet. Da die Freigrenze (bis zu 307.000,-- EUR) entsprechend hoch ist und der Verbliebene keine oder nur sehr geringe Erbschaftssteuerforderungen zu erwarten hat.

Im Falle einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft ist dies leider (noch) nicht so. Der Freibetrag liegt hier bei 5.200,-- EUR!

Dies bedeut also konkret im Todesfall das finanzielle Aus für den Hinterbliebenen, möchte er das gemeinsame Vermögen (z.B. Haus/ Wohnung) erhalten. Es bleibt in diesen Fällen nur der Verkauf.

Sicherlich lässt sich im Vorfeld eine gewisse privatrechtliche Regelung treffen. Aber für den Vermögensteil des Verstorbenen fällt abzüglich des o.g. Freibetrages, die volle Erbschaftsteuer an.

Im Zuge der nun anstehenden Erbschaftsteuerreform wird dieser o.g. Status sogar noch verschlechtert. Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden.

Die stellt für uns eine gravierende Ungleichbehandlung dar! Da die Lebenspartnerschaft zivilrechtlich völlig der Ehe entspricht. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten.

Wie stellen Sie sich diesem Thema? Können Sie sich in eine solche Situation hineinversetzen? Was gedenken Sie in diesem Falle zu unternehmen?

Vorab vielen Dank

W. Nachtsheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nachtsheim,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, die ich gut nachvollziehen kann.

Wie Sie vielleicht wissen, beabsichtigte die SPD bereits im Jahr 2000 bei Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Letztlich scheiterte dieses, vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition beschlossene Vorhaben damals allerdings am Widerstand der von CDU/CSU und FDP regierten Länder im Bundesrat. Unstreitig wurde das eigenständige familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft seither durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt.

Die SPD wird deshalb auch versuchen, bei den anstehenden politischen Abstimmungsgesprächen zur Reform der Erbschaftssteuer eine Besserstellung der Lebenspartner zu erreichen. Klar ist allerdings auch, dass sich die Abgeordneten unseres derzeitigen Koalitionspartners, insbesondere die der CSU, unverändert für eine Privilegierung der Ehe aussprechen. Zudem scheint sich die Haltung der Landesregierungen in dieser Frage bislang leider nicht durchgreifend gewandelt zu haben. Die Zustimmung des Bundesrates zu der Reform des Erbschaftsteuerrechts ist aber zwingend, zumal allein den Ländern das entsprechende Steueraufkommen zusteht.

Insofern bleibt es abzuwarten, inwieweit es im Rahmen der bereits angesprochenen Gespräche den SPD-Vertretern gelingen wird, eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht durchzusetzen.

Sollten Sie darüber hinaus ergänzende Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie gerne über mein Büro ein persönliches Gespräch mit mir vereinbaren.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Hagemann MdB