Frage an Klaus Hagemann von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hagemann,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 15.06.2007. Ich halte die mittlerweile getroffene Regelung zum Mindestlohn für suboptimal und hoffe, dass der Fakt, dass diese Regelung besteht, nicht dazu führt, dass sich die Gestalter in der Politik darauf ausruhen.
Der Grund, warum ich Sie wieder anschreibe ist aber ein anderer. Mich interessiert Ihre Meinung und die der SPD zu der Tatsache, dass Korruption von Abgeordneten kein Straftatbestand ist. Ich habe es heute bei Spiegel-Online gelesen und dachte erst, dass dieses doch eigentlich so nicht sein kann und darf (glaubte ich zumindest). Aber anscheinend ist Korruption von Abgeordneten nicht strafrechtlich verfolgbar. Mir ist klar, dass wenn einem Abgeordneten so etwas nachgewiesen wird, dass der betreffende Abgeordnete politisch ruiniert ist (wenn er es nicht einfach "aussitzt"). Andererseits ist es doch aber nicht gerecht, dass derjenige dann die finanziellen Vorteile, die er sich verschafft hat, behalten kann, obwohl er sie durch unrechtes Handeln erworben hat. In meinen Augen ist es unrecht, dass auf solches Handeln keine harten strafrechtlichen Konsequenzen folgen.
Wie erklären Sie sich dieses und gibt es von Seiten der SPD oder von Ihnen die Bestrebung etwas an den bestehenden Verhältnissen zu ändern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Strafbarkeit von Korruption im parlamentarischen Raum.
In der Tat gibt es bislang die von Ihnen aufgezeigte Lücke im nationalen Korruptionsstrafrecht. Die geltenden Strafvorschriften genügen bisher leider weder internationalen Übereinkommen noch der tatsächlichen Lebenswirklichkeit. Bislang ist nach § 108e StGB lediglich der Stimmenkauf bzw. der Stimmenverkauf verboten.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte deshalb die rot-grüne Koalition einen ersten Anlauf unternommen, die bislang straflose Annahme von Vorteilen als Belohnung für die Einflussnahme auf politische Entscheidungen durch Mandatsträger unter Strafe zu stellen. Die vorgezogene Neuwahl des Bundestages unterbrach allerdings diese Beratungen.
Die SPD wird deshalb einen neuen Vorstoß unternehmen, um hier zu einer Neuregelung zu kommen, die dann auch Mandatsträger auf allen politischen Ebenen betreffen soll. Ich bin sehr gespannt, wie sich unser Koalitionspartner in dieser Frage positionieren wird. Davon wird es letztlich abhängen, ob es in dieser Legislaturperiode de facto gelingen wird, die internationalen Vorgaben in diesem Bereich in deutsches Recht umzusetzen.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Hagemann MdB