
(...) Nach Angabe des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wollen nun 13.000 Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen die "Vorratsdatenspeicherung" einreichen. Das ist das Recht eines jeden Bürgers und ich sehe einer verfassungsmäßigen Überprüfung dieser gesetzlichen Regelung gelassen entgegen, denn nach einer entsprechenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht herrscht dann endgültig Sicherheit, ob und inwieweit Nachbesserungen an der gesetzlichen Regelung erfolgen müssen. In diesem Verfahren wird dann auch rechtlich gewürdigt, wie stichhaltig die Argumente des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wirklich sind. (...)