(...) Nach Angabe des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wollen nun 13.000 Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen die "Vorratsdatenspeicherung" einreichen. Das ist das Recht eines jeden Bürgers und ich sehe einer verfassungsmäßigen Überprüfung dieser gesetzlichen Regelung gelassen entgegen, denn nach einer entsprechenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht herrscht dann endgültig Sicherheit, ob und inwieweit Nachbesserungen an der gesetzlichen Regelung erfolgen müssen. In diesem Verfahren wird dann auch rechtlich gewürdigt, wie stichhaltig die Argumente des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wirklich sind. (...)
(...) Dies liegt allerdings nicht in der alleinigen Verantwortung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzw. der Bundeskanzlerin, sondern unser Koalitionspartner SPD sperrt sich in vielen Fragen bzw. meine Fraktion sperrt sich, wo wir fachpolitisch teilweise eine völlig gegensätzliche Sicht vertreten. (...)
(...) Die Verpflichtung zur Speicherung von so genannten Bestandsdaten, wie etwa Name und Anschrift des Inhabers einer E-Mail-Adresse, ist in § 111 TKG geregelt. Die Speicherungsverpflichtung von öffentlich zugänglichen Diensten der elektronischen Post ist dort in Absatz 1 Satz 2 gegenüber anderen Telekommunikationsdiensten mit der Besonderheit geregelt, dass die entsprechenden Daten nur dann zu speichern sind, wenn sie von dem E-Mail-Diensteanbieter ohnehin erhoben werden. Es wird also keine Erhebungspflicht begründet. (...)
(...) Aus den o.g.Gründen habe ich dem Gesetz zugestimmt. Auch ich sehe das zunehmende Speichern personenbezogener Daten als Problem. Die Sachabwägung zwischen Innerer Sicherheit und den individuellen Freiheitsrechten jedes Bürgers ist immer ein Drahtseilakt. (...)
(...) Grundsätzlich kann ich die teilweise zu Recht vorgebrachte Kritik an der fehlenden Öffentlfehlenden Öffentlichkeitelnder Transparenz in den Ausschüssen nachvollziehen. Neben den Öffentlichen Anhörungen sollte daher meines Erachtens auch über öffentliche Ausschusssitzungen nachgedacht werden, die der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages beispielsweise jährlich auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) durchführt. (...)
(...) Niedriglohnbereich. Sie arbeiten in Vollzeit und können trotzdem ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten. Wie könnte eine Hilfe für diesen Personenkreis aussehen? (...)