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Frage von Jens M. •

Frage an Klaus Brähmig von Jens M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brähmig,

Ihre Antwort vom 15.11. auf die Frage von Herrn Andreas Neuber zum Thema Vorratsdatenspeicherung erscheint mir wie ein "Standardantwortschreiben" der Befürworter dieses Beschlusses. So ziemlich jedes Ihrer Argumente wurde bereits vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung widerlegt oder stichhaltig angezweifelt (nachzulesen unter www.vorratsdatenspeicherung.de). Wie stehen Sie zu den dort vorgebrachten Argumenten und dem Arbeitskreis?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Mende

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Mende,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. November 2007 zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" und dem "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung". Zu Ihren Fragen möchte ich folgendermaßen Stellung nehmen.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages begrüße ich es ausdrücklich, wenn sich die Bürger mit Politik und den Auswirkungen der Politik auf ihr persönliches Leben kritisch auseinandersetzen und Gesetzesinitiativen kritisch hinterfragen. Dieses Verhalten ist ein Zeichen von gelebter Demokratie und daher absolut zu begrüßen. Da ich als Abgeordneter bei dem o.g. Thema aber zu anderen Schlussfolgerungen komme als der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", habe ich klar und umfassend die Beweggründe für mein Abstimmungsverhalten dargelegt.

Nach Angabe des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wollen nun 13.000 Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen die "Vorratsdatenspeicherung" einreichen. Das ist das Recht eines jeden Bürgers und ich sehe einer verfassungsmäßigen Überprüfung dieser gesetzlichen Regelung gelassen entgegen, denn nach einer entsprechenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht herrscht dann endgültig Sicherheit, ob und inwieweit Nachbesserungen an der gesetzlichen Regelung erfolgen müssen. In diesem Verfahren wird dann auch rechtlich gewürdigt, wie stichhaltig die Argumente des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wirklich sind.

Es gehört zum Wesen der repräsentativen Demokratie, dass Wähler und Politiker nicht immer einer Meinung sind. Als Bundestagsabgeordneter habe ich mich über die Argumente für und gegen eine "Vorratsdatenspeicherung" informiert und bin nach einer genauen Sachabwägung zu dem Entschluss gekommen, dass ich dem Gesetz zustimmen werde. Das Gesetz ist der Versuch, die Bedürfnisse des Menschen nach innerer Sicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der individuellen Freiheitsrechte in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig MdB