
(...) Die genannte Regelung gilt also nur für PKW und leider nicht für Wohnmobile. Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bereits im Jahr 2006 Neuregelungen zur so genannten „Wohnmobilbesteuerung“ getroffen wurden, die Wohnmobile nach Schadstoffklassen und Gewicht besteuert. Auf diese Weise haben die Halter von Wohnmobilen bereits seit einiger Zeit von einer faktischen Günstigerstellung gegenüber PKW-Haltern bei der Kfz-Steuer profitiert. (...)