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Klaus Brähmig
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Frage von Ingo von O. •

Frage an Klaus Brähmig von Ingo von O. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Brähmig, herzliche Grüße aus Sebnitz und eine angenhme Vorweihnachtszeit;
zu meiner Frage an Sie: ich habe mir am 13.11.2009 ein neues Wohnmobil gekauft, auch u.a. als ein persönlicher Beitrag zur Ankurbelung unserer Wirtschaft. Natürlich hoffte ich auch, die Steuerermäßigung für ein Jahr für mein Womo Euronorm 4 zu erhalten, wie Sie die Bundesregierung beim Neukauf von Fahrzeugen versprochen hatte. am Freitag erhielt ich nun den Steuerbescheid vom Finanzamt und auch auf Nachfrage weurde mir erläutert, dass die Befreiung nicht für Wohnmobile zutreffe, sondern nur für PKW. Ich denke mal, dass wird doch sicherlich nicht so sein, denn ein Womo ist doch auch nur ein PKW aber er hat einen anderen Aufsatz, ist aber kein LKW? Auch wenn dies ein LKW wäre bin ich doch der Auffassung, dass man bei diesem konjukturellem Anspruch der Bundesregierung überhaupt keinen Unterschied machen sollte, Neuwagen ist Neuwagen und Gott sei Dank kaufen in diesen Tagen und Wochen noch Bürger und auch Unternehmen Autos egal ob klein oder größer. Vielleicht können Sie mir ein Antwort zukommen lassen
mit freundlichsten Grüßen aus Sebnitz Ingo von Oertzen

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr von Oertzen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Dezember 2008, das Sie über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ an mich richten. Wie Sie sicherlich wissen, verfüge ich seit langem über ein Wahlkreisbüro in Pirna, über das ich jederzeit persönlich für Sie ansprechbar bin. Auch bei zahlreichen Vor-Ort-Terminen in der Region ist es möglich, direkt Kontakt zu mir aufzunehmen, so dass ein Forum wie „abgeordnetenwatch.de“ nicht die erste Anlaufstelle zu sein bräuchte.

Ihre Fragestellung bezüglich der Besteuerung Ihres neuen Wohnmobiles habe ich prüfen lassen. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vom 13. November 2008 (Bundestags- Drucksache 16/10930) trifft für den Bereich des Steuerrechts folgende Feststellung:

„Für Pkw mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5-Norm und die Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz- Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.“

Die genannte Regelung gilt also nur für PKW und leider nicht für Wohnmobile. Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bereits im Jahr 2006 Neuregelungen zur so genannten „Wohnmobilbesteuerung“ getroffen wurden, die Wohnmobile nach Schadstoffklassen und Gewicht besteuert. Auf diese Weise haben die Halter von Wohnmobilen bereits seit einiger Zeit von einer faktischen Günstigerstellung gegenüber PKW-Haltern bei der Kfz-Steuer profitiert.

So tut es mir leid, Ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Brähmig, MdB