
auch für Radfahrende gibt es Strafzettel, zum Beispiel wenn eine rote Ampel missachtet wird oder für das Fahren auf der falschen Straßenseite.
Caspar Sessler
auch für Radfahrende gibt es Strafzettel, zum Beispiel wenn eine rote Ampel missachtet wird oder für das Fahren auf der falschen Straßenseite.
Wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nach meinem Kenntnisstand bisher keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung in § 17 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes gemacht
Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.
der kürzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro ml Blutserum.
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.