Es ist leider so, wie Sie es beschreiben, die Erstattung ist in so einem Fall schwieriger.
Mit dem CanG soll die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert werden, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann
Den kurzfristig vorgetragenen Vorschlag, den Ländern zur verwaltungstechnischen Umsetzung mehr Zeit einzuräumen, haben wir in Erwägung gezogen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden.
Dafür ist eine Notifizierung durch die EU vorgesehen. Das Verfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die 2. Säule ist auf der dritten und vierten Seite des Eckpunktepapiers [...] beschrieben. Eine konkrete Ausgestaltung liegt noch nicht vor. Auch wurden noch keine in Frage kommenden Regionen benannt.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
Ich teile die Forderungen unseres Obmanns im Ausschuss für Menschenrechte, Max Lucks, der den Appell zusammen mit anderen Abgeordneten initiiert hat.