Am Gesetzentwurf gibt es aus meiner Sicht an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf, an denen wir jetzt im parlamentarischen Verfahren weiterarbeiten.
Zusammengefasst ist eine Korrektur von einzelnen Informationen innerhalb von Dokumenten zur rechtlichen Dokumentation der Behandlung also insbesondere auch zum Schutz der Patient*innen nicht möglich, um missbräuchliche Bearbeitung der Behandlungsdaten durch die Leistungserbringer zu unterbinden und einen Nachweis von Behandlungsfehlern zu ermöglichen
das Gesetz wird im September oder Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Debatte findet öffentlich statt und wird in der Regel bei Phoenix übertragen und ist dann jederzeit unter bundestag.de abrufbar.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Frage um die Finanzierung von Naturmedizin und homöopathischer Arzneimittel nicht für ein zentrales Problem der Gesundheitsversorgung – die so hitzig geführte Debatte erweckt leider zuweilen den gegenteiligen Eindruck.
Insbesondere die Kostenbeteiligung von Herstellern an den Entsorgungskosten kann ein wirksamer Hebel zur Reduzierung des Plastikmülls in der Umwelt sein.
Dass für freiwillig angemeldete Elektro-Leichtfahrzeuge die Treibhausgasminderungsquote beantragt werden kann, ist aktuell nur mangels eines eindeutigen gesetzlichen Ausschlusses möglich