Kerstin Tack
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SPD
• 28.09.2018

(...) Es ist tatsächlich so, dass die Regelungen zur Verbesserung der Situation von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner nur für sogenannte Neurentner gelten. Das heißt, Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, profitieren leider nicht von den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Diese Situation ist für diejenigen, die bereits vorher in Rente waren, natürlich sehr unbefriedigend und auch wir als SPD würden uns wünschen, dass Verbesserungen in diesem Bereich auch für Bestandsrentnerinnen und -rentner gelten. (...)

Kerstin Tack
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SPD
• 06.06.2018

(...) Für die SPD und mich ist klar, dass diese Regelung nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Rentenanwartschaften umgesetzt werden darf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit, wie dies geregelt werden kann. (...)

Kerstin Tack
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SPD
• 08.09.2017

(...) Wichtig für die Berufsausübung der Hebammen ist zudem, dass der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden kann. Ende 2015 wurde zwischen dem Versicherungskonsortium und dem DHV eine Verlängerung des bestehenden Gruppenvertrages bis Mitte 2018 unterzeichnet. (...)

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SPD
• 08.09.2017

(...) Aber auch zukünftig ist die Krebsvorsorge für Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert. Die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung wird dann in ein organisiertes Screening überführt. (...)

Kerstin Tack
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SPD
• 12.09.2017

(...) Antwort: Die SPD ist der festen Überzeugung, dass unser Gesundheitssystem nur mit mehr Solidarität zukunftsfähig gemacht werden kann. Die Herausforderungen für unser Gesundheitswesen werden wir nur meistern, wenn die Lasten gerechter verteilt werden. (...)

Kerstin Tack
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SPD
• 19.09.2017

(...) Die SPD schlägt darüber hinaus einen Umbau des Splittingverfahrens zu einem Familientarif mit Kinderbonus vor. Jedes Elternteil soll nach Durchführung des reformierten Splittings pro Kind 150 Euro von seiner Steuerschuld abziehen können (gesamter Abzug für jedes Kind somit 300 Euro). (...)

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