Kerstin Tack
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Frage von Lina P. •

Frage an Kerstin Tack von Lina P. bezüglich Gesundheit

Wie wollen Sie sicherstellen, dass keine weiteren Geburtskliniken/Kreißsäle geschlossen werden?
Was werden Sie für die sichere Geburt tun? Was werden Sie sich für den Erhalt der Hebammen vornehmen?

change.org/hebammen

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Geburtshilfe, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte.

Die Weiterentwicklung der Grundversorgung der Geburtshilfe ist gerade in ländlichen Räumen oder strukturschwachen Gebieten von hoher Bedeutung, um die Risiken von Unterversorgung zu vermeiden. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherstellung und Planung ausreichender Geburtshilfekapazitäten in Krankenhäusern in der Hoheit der Länder. Bei der Planung spielen vor allem Aspekte der Wohnortnähe und der Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Dazu kann die Nähe und Erreichbarkeit intensivmedizinischer Betreuung für entsprechende Fälle ein weiterer Aspekt sein.

Geburtshilfeeinrichtungen und Praxen, die auf Grund ihrer Geburtenzahlen ausreichende Sicherheit und Qualität und Auslastung gewährleisten, ergänzen das bestehende Angebot. Insbesondere die Versorgung mit Hebammenbetreuung ist für Schwangere und junge Mütter und Familien von herausragender Bedeutung. Die persönliche fachliche Betreuung und menschliche Zuwendung durch eine Hebamme ist für die Gesundheit von Mutter und Kind durch nichts zu ersetzen. Aus diesem Grund setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, eine flächendeckende Versorgung mit einer sicheren und qualitativ hochwertigen Geburtshilfe und die Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten.

Daher haben wir in den zurückliegenden Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen: Ganz wesentlich ist dabei das in dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz. Dieses leistet einen Beitrag dazu, der finanziellen Überlastung der Hebammen durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie vorzubeugen. Damit müssen Kranken- und Pflegekassen künftig darauf verzichten, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Diese Regressforderungen waren in der Vergangenheit eine Ursache für den Anstieg der Haftpflichtprämien. Folglich könnte der Regressverzicht einen weiteren Anstieg bremsen und Hebammen finanziell entlasten.

Wichtig für die Berufsausübung der Hebammen ist zudem, dass der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden kann. Ende 2015 wurde zwischen dem Versicherungskonsortium und dem DHV eine Verlängerung des bestehenden Gruppenvertrages bis Mitte 2018 unterzeichnet. Damit ist erstmals wieder eine mehrjährige Absicherung der freiberuflichen Hebammen gewährleistet. Diese Maßnahmen helfen insbesondere den Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen und von den Haftpflichtprämien besonders belastet sind.

Wir haben uns in dieser Wahlperiode aber nicht nur für die finanzielle Entlastung der Hebammen eingesetzt. Mit dem Präventionsgesetz haben Familien die Möglichkeit erhalten, die Leistungen der Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung zukünftig 12 Wochen statt wie bisher nur 8 Wochen nach der Geburt in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Verlängerung aufgrund ärztlicher Anordnung. Davon profitieren Mütter und Väter, weil sie die wertvolle Unterstützung durch Hebammen nach der Geburt zeitlich flexibler gestalten können. Zugleich unterstreicht die Regelung die wichtige Arbeit der Hebammen.

Müttern und Kindern mit ihren Familien dürfen Entscheidungsmöglichkeiten und Wahlfreiheit bei der Geburt nicht verloren gehen. Sie müssen sich auch in Zukunft auf die Unterstützung einer Hebamme bei der Geburt und eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung verlassen können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack