Frage an Kerstin Tack von Leo W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Moin.
Im Koalitionsvertrag steht: "Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte [...] wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben [...] von 15 auf 5 Prozent abgesenkt".
Frage: Wer bezahlt diese 10 Prozentpunke, die jetzt durch diese Beitragssenkung anfallen? Wird dieser Zuschuss vom Staat gegeben, oder müssen Zeitungsboten das selbst irgendwie stemmen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Rentenversicherung bei Zeitungszustellern. Ich kann verstehen, dass die Darstellung der im Koalitionsvertrag verabredeten Regelung in den Medien für große Verunsicherung aber auch Verärgerung gesorgt hat.
Die Regelung, den Arbeitgeber-Pauschbetrag bei geringfügig Beschäftigten ("Minijobs") von 15 auf 5 Prozent zu verringern, kam insbesondere auf Wunsch der Union in den Koalitionsvertrag, da dort die Befürchtung vorherrschte, dass die flächendeckende Verteilung von Presseartikeln insbesondere im ländlichen Raum gefährdet sei.
Für die SPD und mich ist klar, dass diese Regelung nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Rentenanwartschaften umgesetzt werden darf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit, wie dies geregelt werden kann. Ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden, die keine Benachteiligung für die Beschäftigten bedeutet.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB