Frage an Kerstin Tack von Claudia B. bezüglich Gesundheit
Gestern war ich bei der jährlichen Krebsvorsorge bei meiner Frauenärztin. Dort wurde ich darüber informiert dass in Zukunft (ab 01.01.2018) der Abstrich zur Krebszellenerkennung keine Kassenleistung mehr ist. Ist das sozial gerecht und welche Unterstützung ist für arme Frauen vorgesehen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Auskunft Ihrer Frauenärztin ist so nicht ganz korrekt. Bisher gilt unverändert die Krebsfrüherkennungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 18. Juni 2009, wonach Frauen, die 20 Jahre oder älter sind, einmal im Jahr einen Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung (zytologischer Abstrich zur Krebszellenerkennung -PAP-Test) bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt haben. Allerdings befindet sich diese Richtlinie in der Überarbeitung. In den Eckpunkten des Gemeinsamen Bundesausschusses für das zukünftige Screening auf Gebärmutterhalskrebs ist vorgesehen, dass Frauen ab dem Alter von 35 Jahren künftig statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung - bestehend aus einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV) und einer zytologischen Untersuchung - angeboten werden soll.
Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren sollen weiterhin Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung haben. Hintergrund dafür ist die Anpassung der Früherkennungsuntersuchungen an aktuelle medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über den Nutzen verschiedener Screeningmethoden.
Die Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss werden voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Bis zum Inkrafttreten einer geänderten Richtlinie gilt die bestehende Richtlinie und damit der bisherige Leistungsanspruch unverändert fort.
Aber auch zukünftig ist die Krebsvorsorge für Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert. Die Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung wird dann in ein organisiertes Screening überführt. Dies umfasst auch die Einführung eines Einladungswesens, die Bereitstellung verbesserter Informationen für die anspruchsberechtigten Versicherten, den Ausbau der Qualitätssicherung sowie eine Erfolgskontrolle und einen Abgleich der Daten von Krebsregistern.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack