![Kerstin Griese Kerstin Griese MdB](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spd_griese_kerstinrgb.jpg?itok=_FsIt-X8)
(...) Da die Bundesrepublik diese jedoch schon 2009 im Grundgesetz verankert hat, braucht sie das Grundgesetz jetzt nicht mehr zu verändern. Im Zuge der Föderalismusreform II wurde damals das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)“ beschlossen und somit die Schuldenbremse eingeführt. Eine ausführliche Erklärung der Funktionsweise der Schuldenbremse finden Sie im angefügten Dokument vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. (...)