Frage an Kerstin Griese von Joachim R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Griese,
es geht um die am 29.06. verabschiedete Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes, insbesonders um § 44, der die Herausgabe persönlicher Daten an Dritte regelt.
Der Entwurf vom November 2011 beinhaltete die Formulierung „[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.“
Die Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 lautet stattdessen: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
Entsprechend der Neufassung könnte sich jedes Unternehmen, das sich irgendwann bzw. irgendwo meine persönlichen Daten auch nur als Fragment = Namen, Wohnort "besorgt" hat, völlig ungehindert und durch das Gesetz legitimiert, Daten wie Geburtsdatum und Geburtsort das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder beschaffen.
Ich finde diese Regelung skandalös und unverantwortlich, wenn man sich gleichzeitig für den Datenschutz und gegen die ungehemmte Weitergabe dieser Daten ausspricht.
Ich möchte wissen, welche Position die SPD bzw. Sie persönlich in dieser Frage einnehmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Reese,
ich lehne eine Weitergabe von Meldedaten an Adresshändler in der von der Regierungskoalition gewollten Form ab. Dies war auch die Position, auf die wir uns innerhalb der SPD-Fraktion verständigt haben. Den entscheidenden Grund haben Sie ihn Ihrer Frage sehr anschaulich deutlich gemacht. Die Koalition hat durch eine Änderung, die sie kurzfristig im Innenausschuss eingebracht hat, gegen alle Grundsätze des Datenschutzes verstoßen.
Die SPD-Fraktion hat ihre Ablehnung sowohl in der entscheidenden Innenausschusssitzung des Bundestages verdeutlicht als auch in der abschließenden Plenarlesung zu Protokoll gegeben. Denn ein solcher Rückschritt beim Datenschutz ist mit uns nicht machbar. Nähere Informationen finden Sie in einer Mitteilung der SPD-Fraktion - http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/regierungskoalition-schwächt-datenschutz-im-meldewesen -, die wir bereits im Juni herausgegeben haben.
Ich gehe davon aus, dass die Bundesländer, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist, dieses Gesetz im Bundesrat zu Fall bringen werden. Ich werde mich dazu mit den örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten verständigen, damit auch NRW im Vorfeld des Bundesratssitzung eine klare Position bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese