
(...) Mit der im letzten Jahr beschlossenen so genannten "Stallpflicht" werden junge Menschen unter 25 Jahren gezwungen, zu Hause bei den Eltern zu wohnen, somit werden nach Gesetz auch die Eltern, die im Arbeitsleben stehen, als Bedarfsgemeinschaft über die Kinder eingestuft. Damit steht ihnen nur noch der Regelsatz zu, wie Sie es bereits beschrieben haben und Sie haben vollkommen Recht, Sie werden als Mutter somit bestraft. (...)