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Kersten Steinke
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Frage von Hartmut K. •

Frage an Kersten Steinke von Hartmut K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,

ich hätte in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages folgende Fragen an Sie, die Sie mir vielleicht beantworten könnten:

1. Was halten Sie vom System des „Volksanwaltes“, wie es z.B. in Österreich praktiziert wird?

2. Halten Sie einen Bürgerbeauftragten, wie es ihn in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen bereits gibt auch für den Bereich des Bundes und für alle Bundesländer für sinnvoll?

3. Was müsste sich Ihrer Meinung nach im Petitionsrecht in Deutschland ändern?

4. Würden Sie sagen, dass die Deutschen mit Petitionen eher zurückhaltend sind oder sich über alles und jeden Petitieren wird?

5. Welche Erfahrung als Ausschusssitzende haben Sie bisher gemacht und wie haben Sie diese in Ihrer politischen Arbeit beeinflusst?

6. Stimmt es, dass viele Abgeordnete nicht freiwillig im Petitionsausschuss sitzen, und dies nur machen, weil sie andere Ausschüsse nicht bekommen haben?

7. Warum finden immer noch recht wenig öffentliche Anhörungen zu Petitionen statt?

8. Was sagen Sie zu den recht niedrigen Erfolgsaussichten für eine Petition?

9. Gibt eine Statistik bzw. eine Angabe, wie viele Petitionen, schon eine ein einzelner Petent („Petitionsrekord“?) eingereicht hat, und welche Petition bisher die meiste Unterstützung fand?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

Hartmut Kiele

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kiele,

vielen Dank für Ihre neun Fragen, deren Beantwortung im Einzelnen hier den Rahmen sprengen würde.

Wie ich Ihnen schon im Januar 2007 auf Ihre Fragen antwortete, gibt es für das Handeln im Petitionsausschuss und das Behandeln sowie Bearbeiten von Petitionen Grundsätze und Richtlinien, die rechtlich klar definiert sind. So u.a. handelt der Petitionsausschuss nach dem Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses. Die Regularien für die Behandlung von Petitionen im Petitionsausschuss finden sich alle im Internet unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/ .

Als Vorsitzende des Petitionsausschusses vertrete ich die mehrheitliche Meinung des Petitionsausschusses. Fragen an die Mitglieder des Petitionsausschusses über ihre diesbezügliche Mitgliedschaft müssen Sie an die betreffenden Abgeordneten stellen. Um all Ihre Fragen zur Statistik und zum Petitionsrecht in Deutschland zu beantworten, möchte ich Ihnen die Jahresberichte des Petitionsausschusses empfehlen. Diese finden sich ebenfalls unter http://www.bundestag.de (Petitionsausschuss) oder Sie können mir Ihre Adresse unter kersten.naumann@bundestag.de zumailen. Dann kann ich Ihnen Materialien des Deutschen Bundestages und des Petitionsausschusses zusenden.

Ihre Einschätzung zu öffentliche Anhörungen kann ich nicht teilen. Allein im Jahr 2007 wurden fünf öffentliche Anhörungen – zum Nichtraucherschutz, Wahlrecht, Steuerrecht, zur Generation Praktikum und zum Recht eheähnlicher Gemeinschaften inkl. vielfältiger Detailfragen – durchgeführt. Bisher befand sich das Modell „Öffentliche Petitionen“ noch in der Erprobungsphase und der Petitionsausschuss hat umfangreiche Erfahrungen sammeln können. In meiner Eigenschaft als Abgeordnete haben meine Fraktion DIE LINKE und ich sich ausführlich mit dem Petitionsrecht auf einer Expertenanhörung mit Rechtswissenschaftlern und Vertretern der Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in Bremen e.V. im November 2007 befasst. Die Ergebnisse sind in einem Reader zusammengefasst und können auf meiner Homepage http://www.kersten-naumann.de eingesehen werden. Der Reader kann auch gern zugesendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann