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Kersten Steinke
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Frage von Heike F. •

Frage an Kersten Steinke von Heike F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Naumann,
mich würde interssieren, wie es möglich ist, dass ich als alleinstehende Mutter eines 21-jährigen Sohnes erweitert unterhaltsfähig sein soll und als Arbeitnehmerin keinen Selbstbehalt beanspruchen darf.
Meinem Sohn wurde die Grundsicherung verweigert.Er hat 271 Beschäftigungstage vorzuweisen und wurde arbeitslos.Die Arge Kyffhäuserkreis stuft uns als Bedarfsgemeinschaft ein, die NICHT hilfebedürftig ist.Dies beruht auf der Tatsache, dass ich erwerbstätig bin.
Mir persönlich bleibt nun ein Bedarfsanteil von 347 Euro, obwohl ich durchschnittlich 200 Std in der Pflege arbeite.Hiervon muss ich sämtliche Kosten bewältigen incl. meiner Kreditverpflichtungen.
Bitte erklären Sie mir, wie es möglich ist, dass mir kein Selbstbehalt zusteht bzw. meinem Sohn keine Grundsicherung.
Werde ich dafür bestraft, weil ich arbeite?Sollte ich meine "Sozialabgaben" für den Staat evtuell auch einstellen, um hilfebedürftig zu sein?Ich empfinde dies als unzumutbaren Zustand, der mich mittlererweile wirtschaftlich bedroht.Ein Paradebeispiel für das Thema "Arm durch Arbeit"
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

Heike Führ

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Führ!

als Vorsitzende des Petitionsausschusses und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE kenne ich sehr viele Beschwerden zu dieser Regelung. Sie ist auch einer der Gründe, weshalb DIE LINKE im Bundestag Hartz-IV generell ablehnt.

Mit der im letzten Jahr beschlossenen so genannten "Stallpflicht" werden junge Menschen unter 25 Jahren gezwungen, zu Hause bei den Eltern zu wohnen, somit werden nach Gesetz auch die Eltern, die im Arbeitsleben stehen, als Bedarfsgemeinschaft über die Kinder eingestuft. Damit steht ihnen nur noch der Regelsatz zu, wie Sie es bereits beschrieben haben und Sie haben vollkommen Recht, Sie werden als Mutter somit bestraft.

Unsere Forderung im Bundestag ist nach wie vor, dass Kinder ab 18 Jahre als eigenständige Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden und die Eltern nicht in die Unterhaltspflicht genommen werden. Aber Sie kennen ja die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag - die anderen Parteien unterstützen unsere Forderung nicht.

Es hilft Ihnen jetzt natürlich nicht weiter, wenn ich Ihnen nur unsere Forderungen nenne. Detailfragen können Sie gern mit meinen Mitarbeitern in Bad Frankenhausen oder Sondershausen klären.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann