
(...) Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden, erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung und im Verlaufe des Petitionsverfahrens Zwischenmitteilungen vom Petitionsausschussdienst. Natürlich wird der Ausgang eines Petitionsverfahrens auch der/dem Petentin/en – in vielen Fällen zusammen mit der Beschlußbegründung des Petitionsausschusses– in einem Endbescheid mitgeteilt. (...)