(...) Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden, erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung und im Verlaufe des Petitionsverfahrens Zwischenmitteilungen vom Petitionsausschussdienst. Natürlich wird der Ausgang eines Petitionsverfahrens auch der/dem Petentin/en – in vielen Fällen zusammen mit der Beschlußbegründung des Petitionsausschusses– in einem Endbescheid mitgeteilt. (...)
(...) in der einen Petition geht es um ein generelles Verbot des Besitzes von Waffen und in dem anderen Fall um die Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich Lagerung und Dokumentation von Waffenbesitz etc.. Anliegen und Begründung dieser beiden Petitionen sind nicht identisch. (...)
Sehr geehrter Herr Präg,
1. Das ist eine Entscheidung des Ausschussdienstes.
2. Da vor dem Antrag auf eine öffentliche Petition bereits eine andere Petition vorlag.
Sehr geehrter Herr Kaiser,
da nun schon mehrfach und an mehrere Abgeordneten die gleichen Fragen gestellt wurden, ist es nicht verwunderlich, wenn der Petitionsausschuss sich abstimmt und mit einer Stimme spricht.
(...) nehmen Sie doch bitte die bisherigen Antworten zu diesem Thema zur Kenntnis. Auch auf die Richtlinien unter www.bundestag.de (Stichwort Petitionen) wurde bereits mehrfach verwiesen. (...)
(...) Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition abzulehnen. (...)