Frage an Kersten Steinke von Markus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Naumann!
Ihre heutige Äusserung auf meine Frage vom 29.06. habe ich gelesen. Mit Verlaub, sie spricht für sich und eine Antwort auf meine erste Frage kann ich weder darin, noch in Ihren anderen Antworten auf vorherige Fragen finden. Deshalb präzisiere ich meine Frage nochmals und bitte um Ihre Antwort.
1. Warum wurden, wenn der Ausschuss streng auf die Anwendung der gleichen Grundsätze für alle Petitionen achtet, ZWEI Antiwaffenpetitionen zugelassen, die inhaltlich und ihrem Zweck entsprechend als inhaltsgleich zu sehen sind?
2. Warum ist bis dato KEINE einzige Prowaffenpetition veröffentlicht worden.
3. WO kann man nachprüfen, ob Ihre hiesige Aussage hinsichlich dem Vorliegen einer Prowaffenpetition und damit Ihr Ablehnungsgrund zutreffen?
Mit freundlichem Gruß, Markus Präg
Sehr geehrter Herr Präg,
1. Das ist eine Entscheidung des Ausschussdienstes.
2. Da vor dem Antrag auf eine öffentliche Petition bereits eine andere Petition vorlag.
3. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden weder Namen noch Daten noch
Inhalte einer Petition anderer Petenten herausgegeben. Lesen Sie auch dazu die Richtlinie.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann