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Kersten Steinke
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Frage von Karl T. •

Frage an Kersten Steinke von Karl T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,

ich verfolge angeregt die an Sie gerichteten Fragen, bezüglich der Petitionen. Sie schreiben an Herrn Präg, dass eine Petition nicht veröffentlicht wurde, da zu diesem Zeitpunkt bereits eine ähnliche Petition vorlag.

Sie erklären aber nicht, warum zwei Waffengegener Petitionen einreichen durften.

Warum wurde die zweite Waffengegner-Petition zugelassen, obwohl schon eine Waffengegnerpetition vorlag?

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

Karl Thiemer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Thiemer,

in der einen Petition geht es um ein generelles Verbot des Besitzes von Waffen und in dem anderen Fall um die Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich Lagerung und Dokumentation von Waffenbesitz etc.. Anliegen und Begründung dieser beiden Petitionen sind nicht identisch. Darüber hinaus gibt es eine weitere öffentliche Petition zum Waffenrecht: Das geplante Verbot von Paintball, Gotcha und Laserdrome abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann