Frage an Kersten Steinke von Kerstin S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Naumann,
sie sind Petitions - Ausschussvorsitzende im Bundestag.
Wie gehen Sie mit Petitionen der Bürger um, erhalten diese eine Antwort von Ihnen?
MfG
Kerstin
Sehr geehrte Frau Schenke,
Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden, erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung und im Verlaufe des Petitionsverfahrens Zwischenmitteilungen vom Petitionsausschussdienst. Natürlich wird der Ausgang eines Petitionsverfahrens auch der/dem Petentin/en – in vielen Fällen zusammen mit der Beschlußbegründung des Petitionsausschusses– in einem Endbescheid mitgeteilt. Die genaue Verfahrensweise und die rechtlichen Grundlagen dazu können Sie gern unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/index.jsp einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann