Frage an Kersten Steinke von Markus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Naumann!
In Ihrer Antwort an Herrn Pöhlker führen Sie aus:
1. "Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist."
und
2. "Im übrigen achtet der Ausschuss streng darauf, dass alle Petitionen, ob öffentlich oder nicht öffentlich, gleich behandelt werden."
Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:
Zu 1 - es sind wesentlich mehr, sogar fast identische, Petitionen von Antiwaffennarren im Netz. Diese wurden zugelassen - warum?
(Der Ausdruck Antiwaffennarr soll keine Beschimpfung sein, sondern nur die Angleichung in der Ausdrucksweise, mit der dieser Personenkreis uns permanent anspricht.)
Zu 2 - Wie und wo sind diese Aussagen von Ihnen für den Bürger nachprüfbar. Wo kann man Einblick in die Grundlagen bzw. Richtlinien des Ausschusses erhalten?
Für Ihre Antwort im voraus besten Dank.
Freundliche Grüße, Markus Präg
Sehr geehrter Herr Präg,
nehmen Sie doch bitte die bisherigen Antworten zu diesem Thema zur Kenntnis. Auch auf die Richtlinien unter www.bundestag.de (Stichwort Petitionen) wurde bereits mehrfach verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann