
(...) Grundsätzlich ist es daher möglich, Ärztinnen und Ärzte in einer Reinigungsfirma anzustellen. Die Grundlage für diese unsäglichen Vorgänge bietet die gesetzlich garantierte Vertragsfreiheit. Auch das Ausleihen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist möglich, auch konzernintern. (...)