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Bündnis 90/Die Grünen
• 28.01.2020

(...) Die Frage nach dem "Warum" richten Sie besser an jene, die den Organisationen die Gemeinnützigkeit streitig machen und sich einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts verwehren. Wir Grüne teilen in dieser Frage ihre Sicht: Es kaum gemeinnützigeres geben, als sich für unser demokratisches Gemeinwesen zu engagieren. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 28.01.2020

(...) Einerseits wird einigen Vereinen über das Gemeinnützigkeitsrecht die Arbeit schwer gemacht, andererseits haben andere nahezu ungehinderten Zugang zu Vertretern von Regierung und Parlament. Deshalb setzen wir uns für eine umfassende Transparenzoffensive, ein Gemeinnützigkeitsregister und ein Lobbyregister ein. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 28.01.2020

(...) Um zu Ihrer Frage zurückzukommen: Weder kann man alle Politikerinnen und Politiker über einen Kamm scheren, noch kann man für alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Interessen annehmen. In unserem Land gibt es eine Vielfalt von unterschiedlichen Interessen, die auch in der politischen Willensbildung zum Tragen kommen und sich in der Vielzahl von Parteien und Fraktionen in den Parlamenten widerspiegeln. Oder wie das alte deutsche Sprichwort sagt: Was dem einen sin Uhl, ist dem andern sin Nachtigall ... (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 28.01.2020

(...) Aus diesem Grund haben wir vor einem Jahr einen Antrag unter dem Titel "Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür" in den Bundestag eingebracht. ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/074/1907434.pdf ) Der Antrag befindet sich gegenwärtig zur Beratung in den Ausschüssen. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 28.01.2020

(...) Wir, die grüne Bundestagsfraktion, beobachten diese zunehmenden Angriffe auf unsere Zivilgesellschaft und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit für viele Organisationen mit großer Sorge. Leider ist das Thema keineswegs neu, bereits 2014 war die Organisation Attac von dem Thema betroffen, wir hatten damals in Folge ein Fachgespräch zu möglichen Reformen veranstaltet. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 28.01.2020

(...) "Durch die Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 – neu – EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10 000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt..." (...)

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