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Frage von Jürgen M. •

Frage an Katrin Budde von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zu den Wünschen des Hauses Hohenzollern zur Entschädigung enteigneter Werte?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Michels,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Entschädigung des Hauses Hohenzollern.

Es gilt natürlich immer noch abschließend zu klären, inwiefern das Haus Hohenzollern dem nationalsozialistischen System „Vorschub geleistet hat“ (§1 Abs. 4 AusglLeistG). Falls dem so ist, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Falls die Prüfer*innen zu einem anderen Entschluss kommen, regelt das Ausgleichsleistungsgesetz welcher Anspruch für die Hohenzollern besteht.

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn Herr Georg Friedrich von Preußen auf seine Entschädigungsforderungen verzichten würde. Wenn er dies nicht tut, müssen die Gerichte klären, welchen tatsächlichen Anspruch die Hohenzollern haben. Wie es mein Parteikollege Martin Rabanus allerdings gut auf den Punkt gebracht hat: "Die SPD wird freiwilligen Entschädigungszahlungen nicht zustimmen."

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Budde

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