Werden Sie dem Entwurf der Länder beim Reformstaatsvertrag zustimmen?
Sehr geehrte Frau Budde,
die Freiheiten der Presse sind ein sehr hohes gut, welches nur wenige Länder in diesem Umfang besitzen und der Staat soll sich hier auch nicht einmischen.
Jetzt soll laut einem Entwurf für einen Reformstaatsvertrag das digitale Angebot des Öffentlich-rechtlichen Rundfunkes stark eingeschränkt werden. Das digitale Format soll linear zum TV-Angebot sein und auch erst nach der Ausstrahlung veröffentlicht werden.
Die jüngere Generation nutzt das TV-Angebot oft nicht, auch ich als Erwachsener gehöre schon dazu. Für mich ist das digitale Angebot wesentlich interessanter als die Tagesschau um 20:00.
Durch solche Handlungen erzeugt man uns unter 40-Jährigen wieder einmal das Gefühl, für uns interessiert sich die Politik nicht, denn man ändert unsere Informationsquellen zugunsten anderer.
Werden Sie, sofern der Entwurf in den Bundestag kommt, zustimmen und wenn ja, warum?
Mit freundlichen Grüßen
Michael B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
In Deutschland ist Medienpolitik Aufgabe der Länder, die in der Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen.
Die Regelungen werden in einem Staatsvertrag niedergeschrieben. Dieser wird von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und muss danach in den 16 Länderparlamenten ratifiziert werden.
Der Deutsche Bundestag ist daran nicht beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Budde