Frage von Jörg B. • 09.04.2024
Antwort ausstehend von Katja Hessel FDP
Die Idee, mit der EU-Lieferkettenrichtlinie Menschenrechte zu stärken, Arbeitnehmerrechte zu garantieren und die Umwelt besser zu schützen, ist gut gemeint. Die Umsetzung verfehlt jedoch leider ihr Ziel.
Dementsprechend werden sich die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear erhöhen. Zusätzlich erhalten Bundesbeamtinnen und -beamten Sonderzahlungen als Inflationsausgleich.
Das Problem der beschränkten Verlustverrechnung gäbe es ohne die CDU/CSU Bundestagsfraktion gar nicht.