![Katharina Dröge Portrait von Katharina Dröge](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Profilfoto%20Katharina%202021.jpg?itok=wRqroFfj)
Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für öffentliche Gebäude.
Cornelis Gollhardt
Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für öffentliche Gebäude.
Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung verpflichtet zur Potentialanalyse. Wo keine Fernwärme verfügbar ist, kann technologieoffen klimafreundlich geheizt werden.
Leider ist uns keine Möglichkeit bekannt. Wir würden Ihnen empfehlen, das zuständige Landesministerium anzuschreiben.
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Für uns ist beim GEG die soziale Komponente zentral. Aktuell können bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen werden. Wir fordern weitere Fördermaßnahmen.
Wir wollen den Austausch mit bis zu 80 % der Kosten bezuschussen. Diese Höchstförderung erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 20.000 €.