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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Engelbert Manfred M. •

Warum sind die Grünen von ihrem erklärten Ziel der Ermöglichung von bundesweiten Volksentscheiden abgerückt? Nun sind Sie außer der CDU die einzige Partei, die dieses Ziel nicht mehr verfolgt.

Bis zu Ihrem letzten Parteitag vor der letzten Bundestagswahl waren Sie wie alle Parteien, übrigens sogar der AfD, außer der CDU, für bundesweite Volksentscheide. Das entsprach ja auch Artikel 20 des GG, in dem es heißt "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ..........ausgeübt." Es heißt also ausdrücklich "und Abstimmungen" und nicht nur in Wahlen.

Halten Sie unsere Gesellschaft nicht für fähig, diese Abstimmungen in fairer Form durchzuführen? Dann benutzen Sie das gleiche Argument, welches in autoritären Regimen gegen die Demokratie benutzt wird. Oder wollten Sie sich dadurch eine eventuelle Regierungsbeteiligung mit der CDU offenhalten? Ich weiß, dass eine starke Minderheit innerhalb der Grünen damals gegen die Distanzierung von diesem Ziel war.

Bürgerräte sind kein Ersatz für bundesweite Volksentscheide.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ende 2020 hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Wie schon im vorherigen Grundsatzprogramm von 2002 enthält es ein klares Bekenntnis: Als Bündnisgrüne Partei wollen wir mehr direkt-demokratische Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bürger*innen, um Repräsentationsdefizite auszugleichen, die durch die Parteiendemokratie entstehen. Gleichzeitig enthält unser Grundsatzprogramm auch ein klares Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie. Zur Stärkung unserer Demokratie verfolgen wir hier also zwei Wege gleichzeitig: Wir bauen unter anderem Wahlhürden schrittweise ab und entwickeln gleichzeitig direkte Beteiligungsformate, die unsere repräsentative Demokratie ergänzen. 

Wenn es um direkte Beteiligung geht, müssen wir bei der Formatfrage auf die Beurteilungen von Expert*innen hören. Viele Kritiker*innen von Volksbegehren argumentieren beispielsweise, dass diese stark anfällig für polarisierte Debatten und die Verbreitung von Falschinformationen sind. Deshalb haben wir uns entschieden, Bürger*innen-Räte in unser Grundsatzprogramm aufzunehmen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung und erarbeiten auf Grundlage von Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. So werden Bürger*innen mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengebracht und ein faktenbasierter Diskurs gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge 

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