
(...) In unserem Rechtsstaat sollte dies in der Regel die Resozialisierung, also eine sinnvolle Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft straffällig gewordener Menschen sein. Wie Sie richtig feststellen, dürfen aber gerade die Opfer von Verbrechen nicht vergessen werden. Wenn Straftaten begangen werden, bedarf zunächst das Opfer unserer Hilfe und Zuwendung - und nicht der Täter. (...)