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Karl Theodor von und zu Guttenberg
CSU
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Frage von Christine S. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Christine S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Diätenerhöhung der BT-Abgeordneten.

Sehr geehrter Herr Dr. zu Guttenberg,

wie wollen Sie und Ihre Kollegen von der Regierung dem "einfachen" Volk transparent erklären, dass es bereits wieder nötig ist, die Diäten (4,7 %!) zu erhöhen, wenn die Ausrede mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten, mit dem auch die normale Bundesbevölkerung zu kämpfen hat, nicht herhalten kann? Sehe ich, dass bei Fahrten von und nach Berlin keine Kosten anfallen oder dass die Diätenerhöhungen übermäßig pensionsfähig sind, im Gegenzug an der Tankstelle der Liter Benzin teilweise bis zu 1,50 Euro kostet - was die Landbevölkerung am meisten schmerzt - leidet in meinen Augen die Glaubwürdigkeit der Volksvertreter ganz gewaltig, andere explodierte Kosten muß ich nicht extra erwähnen. Erstaunlich auch die seltene Einstimmigkeit, mit der solche Themen beschlossen sind, beharken sich andererseits die Politiker aller Coleur bis aufs Blut.

Wie gesagt: Ich - und viele andere Lohnempfänger - können das mittlerweile nicht mehr nachvollziehen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir den Hintergrund Worten erläutern könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Schneider

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schneider,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage auf abgeordnetenwatch.de. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die beabsichtigte Anhebung der Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren. Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst zunächst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter – und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 € (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 € (2,68 vH) angehoben.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €. Die CDU/CSU - Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg