Portrait von Karl Theodor von und zu Guttenberg
Karl Theodor von und zu Guttenberg
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl Theodor von und zu Guttenberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Herbert W. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Herbert W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Baron,

im Laufe meines Lebens-ich bin 85 Jahre alt - gab es noch nie, so gehäuft, schwere und scheußliche Verbrechen in unserem Land. Die Tageszeitung, das Fernsehen sind täglich voll mit diesen Meldungen. Die beiden öffentlichen Fernsehen bestreiten damit sogar eine tägliche Sendung.

All das wird "cool" und völlig wie selbstverständlich und unbeteiligt berichtet und hingenommen. Kein Politiker merkt, oder will es bemerken, daß die Politik auf diesem Gebiet einer sehr gefährlichen Entwicklung freien Lauf lässt. Anscheinend ist es für Politiker in dieser Gesellschaft nicht opportun sich gegen diese Entwicklung auszusprechen. Verbrecher haben mehr Zuwendung zu erwarten als ihre potentiellen Opfer. Die Opfer müssen jahrelang für Entschädigung kämpfen, oft ohne Erfolg.

Was gedenken Sie, als mein Abgeordneter, gegen diese Entwicklung zu tun?
Außenpolitik ist schon auch wichtig, aber für den Bürger ist zunächst wichtig, dass das eigene Haus in jeder Beziehung in Ordnung ist.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Walther

Portrait von Karl Theodor von und zu Guttenberg
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Walther,

vielen Dank für Ihre Frage vom 01.07.2008. Kriminalität und Verbrechen stellen wohl für jede Gesellschaft eine besondere Herausforderung dar. So muss stets eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bewahrt werden.

Wenn Sie gerade in dieser Zeit von einer erhöhten Medienpräsenz schwerer Straftaten sprechen, so haben Sie sicherlich, genau wie ich, den kürzlich verhandelten Fall in einer Münchener U-Bahn vor Augen, bei dem ein Pensionär von zwei jungen Männern schwer verletzt wurde. Diese grausame Tat wurde durch das zuständige Gericht mit hohen Haftstrafen geahndet. Ich denke die Urteile bezeugen, dass unser Strafgesetzbuch durchaus die Möglichkeiten bietet, derart verabscheuungswürdige Taten entsprechend zu ahnden. Nichtsdestotrotz dürfen wir den Sinn einer Strafe nicht aus den Augen verlieren. In unserem Rechtsstaat sollte dies in der Regel die Resozialisierung, also eine sinnvolle Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft straffällig gewordener Menschen sein. Wie Sie richtig feststellen, dürfen aber gerade die Opfer von Verbrechen nicht vergessen werden. Wenn Straftaten begangen werden, bedarf zunächst das Opfer unserer Hilfe und Zuwendung - und nicht der Täter. Hier obliegt es unserer Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass den Opfern bestmögliche Unterstützung zuteil wird. Ich darf Ihnen versichern, dass sowohl das Bundesinnenministerium, als auch das Staatsministeriums des Inneren die von Ihnen angesprochene Thematik bereits aufgegriffen und Sie auf die entsprechenden Seiten

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_165126/Internet/Content/Themen/Kriminalitaet/DatenundFakten/Kriminalpraevention__Id__94081__de.html

und http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherheitskonzept/ verweisen.

Ich hoffe Ihnen meinen Standpunkt mit meiner Antwort ausreichend dargelegt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg