
(...) Zu der Gefahrenabwehr zählen die klassischen Bereiche Polizei und Feuerwehr. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann daher unter Maßgabe des Nationalen - Bundesrecht - und des Gemeinschaftsrechtes - Vorgaben der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft - formelle und materielle Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen. (...)