Frage an Karl-Heinz Warnholz von Verena de V. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
Sie schreiben in einer Antwort vom 03.04.2007 folgendes:
Zitat: Meine Kollegin, Frau Elke Thomas, die als Fachsprecherin für die Angelegenheiten der Feuerwehr in der CDU-Bürgerschaftsfraktion tätig ist, unterhält einen intensiven Kontakt auch zum Personalrat der Feuerwehr.
Dies ist nicht richtig und ich bedauere es hier sehr, dass Sie nicht auf Fragen, welche Ihnen gestellt wurden, antworten, sondern lediglich auf jemand anderen hinweisen.
Ich möchte jetzt gerne einmal von Ihnen wissen, in welcher Form Sie die Hamburger Berufsfeuerwehrmänner- u. -Frauen auf dem Weg zu einem w i e d e r familienfreundlichen, sozialen und gesundheitsschonenderen Dienstplan unterstützen?
Und bitte kommen Sie nicht wieder mit schon vorher gegebenen Antworten, von wegen Rechtskonformität, und dass Sie mit dem neuen Dienstplan den Kollegen schon entgegen gekommen sind. Ich erwarte von Ihnen als Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, dass Sie sich für die Hamburger Feuerwehr stark machen. Dass Sie die Gesundheit eben dieser Kollegen und auch nicht die der Hamburger Bevölkerung gefährden. Mit Ihrer Haltung ist dies jedoch der Fall.
Daher:
1. Was ist Ihre weitere Unterstützung FÜR die Hamburger Berufsfeuerwehrleute?
2. Wie sehen Sie es damit, das hier seitens Ihrer Partei immer und immer wieder auf der EUGH-Richtlinie "rumgeritten" wird, welche jedoch jetzt mehrfach widerlegt worden ist und wo seitens Brüssel das Verbot, wie Sie alle immer sagen, gegen 24-Std-Dienste gar nicht vorhanden ist?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und wünsche Ihnen auf diesem Weg auch ein paar schöne Ostertage, die Sie sicherlich im Kreis Ihrer Familie verbringen können.
Mit freundlichen Grüßen
Verena de Vries
Sehr geehrte Frau de Vries,
unsere Volkswirtschaft hat sich arbeitsteilig organisiert. Auch in der CDU-Bürgerschaftsfraktion bearbeitet nicht ein jeder Abgeordneter etwa alle Themenfelder. Vielmehr suchen sich die Kollegen - und das gilt im übrigen für alle Parlamente und auch für alle vom Volk legitimierten kommunalen Verwaltungsgremien sowie auch für alle Fraktionen - nach Eignung und Neigung die etwaigen Themengebiete. Diese Form der Arbeitsteilung setzt sich auch in der Organisation der Parlamente selbst fort, in dem diese jeweils Ausschüsse bilden.
Daher, sehr geehrte Frau de Vries, ist es nicht nur zufällig, sondern sogar gewollt, dass sich bspw. Kollegen aus dem Bereich der Stadtentwicklung nicht eben auch mit solchen aus der Medizin befassen. Daher ist es nicht ungewöhnlich, wenn ich an meine fleißige und kompetente Kollegin, Frau Elke Thomas verweise, wenn Fragen zu einer intensiven Interessenabwägung gestellt werden.
Dies vorweggeschickt beantworte ich selbstverständlich auch heute - am Karfreitag - gerne Ihre Fragen.
Zu 1 .
Die Arbeit der Berufsfeuerwehr - wie auch der der freiwilligen Wehren - schätze ich sehr. Das steht meines Erachtens auch überhaupt nicht zur Diskussion.
Zu 2 .
Sie sehen selbst wie kompliziert sich das Geflecht zwischen Europäischen Vorgaben, Bundesrecht und Landesrecht im Bereich des Dienstrechtes darstellt. Nach meiner Kenntnis hat eine Richtlinie der Europäischen Union den Charakter eines Rechtssatzes. Einen Rechtssatz kann nur das erlassene Organ selbst oder das dafür zuständige Gericht aufheben. Argumentativ widerlegt werden kann ein Rechtssatz nicht. Zu den Details erlaube ich mir auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche kleine Anfrage von Frau Thomas, Drs. 18/5901, zu verweisen, die Sie in der Parlamentsdatenbank finden, ( http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ ).
Trotzdem werde ich Herrn Senator Nagel in dieser Angelegenheit, nach Ostern, um ein Gespräch bitten.
Ich wünsche Ihnen auf diesem Wege ebenfalls ein schönes Osterfest im Kreise
ihrer Familie und verbleibe Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz