Frage an Karl-Heinz Warnholz von Ingo S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
Seit dem 01.03.07 muss die Hamburger Berufsfeuerwehr mit einem gesundheitsschädlichen und familienfeindlichen Dienstplan arbeiten. Die deutlich gestiegene gesundheitliche Belastung sowie der demotivierte Zustand der Berufsfeuerwehrleute und deren Familien wurde schon in etlichen Wortbeiträgen aufgezeigt. Deshalb meine Frage an Sie, Herr Warnholz :
Warum will die Hamburger CDU der Berufsfeuerwehr keine regelmäßigen 24-Std-Schichten erlauben, obwohl diese ausdrücklich laut EU-Recht für Feuerwehren zulässig sind? ( Die schriftliche Bestätigung diesbezüglich liegt vor. ) Die Aussage, dass die EU-Kommission die rechtlichen Vorgaben macht und die Stadt Hamburg sich daran halten muss, ist falsch. Jedes Bundesland darf die Arbeitszeit selber regeln.
Warum werden in Hambug die Berufsfeuerwehrleute bewusst durch zu kurze Ruhezeiten zwischen den Diensten gefährdet ? Der von uns vorgeschlagene Dienstplan mit einer 12-Std -Teilung an Wochentagen und 12-Std-Doppelschichten regelmäßig an den Wochenenden ( auf der gleichen Wachabteilung) würde vollkommen der EU-Richtlinie entsprechen, da entsprechend Ausgleichsruhezeiten gewährt werden.
Warum wird dieser Dienstplan für die Hamburger Feuerwehr nicht eingeführt, obwohl dieses rechtlich möglich wäre?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein paar schöne Ostertage.
Sehr geehrter Herr Schwarz,
zunächst einmal danke ich Ihnen für die freundlichen Wünsche zu Ostern. Auch ich möchte Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Osterfest wünschen.
In der Bürgerschaft und deren Ausschüsse liegt einem jeden Beschluss, jede Entscheidung eine intensive Abwägung der miteinander in den Ausgleich zu bringenden Interessen zu Grunde.
Wie ich auch bereits Ihren Kollegen in einer der vorhergehenden Frage mitgeteilt habe, waren die Dienstzeiten von Beschäftigten bei Polizei und Feuerwehr in den letzten 6 Jahren mehrfach Gegenstand von Beratungen im Innenausschuss in der Hamburger Bürgerschaft.
Eine Entscheidung, die auch einen belastenden Charakter haben kann, fällt uns dabei auch nicht immer leicht. Wir sind jedoch gehalten alle Interessen mit einzubeziehen. Ich bin daher auch heute noch der Auffassung, dass die Bedürfnisse der Feuerwehrleute auch in der aktuellen Dienstplanvereinbarung hinreichend berücksichtigt worden sind.
Trotzdem werde ich unmittelbar nach Ostern, Herrn Senator Nagel, wegen der Dienstzeitregelung erneut um ein Gespräch bitten.
Für weitere Fragestellungen steht Ihnen auch gerne meine Kollegin, Frau Elke Thomas, die als Fachsprecherin für die Angelegenheiten der Feuerwehr in der CDU-Bürgerschaftsfraktion tätig ist, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz