Frage an Karl-Heinz Warnholz von Petra R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses der Bürgerschaft am 02. März 2007 zum Thema Dienstplan Feuerwehr, wurden in 18 Wortbeiträgen die Sorgen und Bedenken dargelegt.
Hieran anknüpfend möchte ich Sie höflich fragen, ob aus Ihrer Sicht eine Möglichkeit oder eine Chance besteht, dass die Berufsfeuerwehr in sehr naher Zukunft einen Dienstplan erhält, der alle Parteien (Hansestadt Hamburg – Innenbehörde – Feuerwehrmänner) zufrieden stellt ?
Seit dem 01. März d.J. dreht sich eine Spirale, die keinem zum Vorteil gereicht.
Ich höre gerne von Ihnen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Petra Ramcke-Alt
Sehr geehrte Frau Ramcke-Alt,
Nach den mir vorliegenden Informationen sind nach der nun getroffenen Dienstvereinbarung, die seit dem 1. März 2007 gilt, Doppelschichten grundsätzlich möglich: auf freiwilliger Basis können bis zu zwölf Doppelschichten pro Kalenderjahr abgeleistet werden.
Meine Kollegin, Frau Elke Thomas, die als Fachsprecherin für die Angelegenheiten der Feuerwehr in der CDU-Bürgerschaftsfraktion tätig ist, unterhält einen intensiven Kontakt auch zum Personalrat der Feuerwehr.
Ich bitte Sie daher auch die Antwort des Senats auf die Schriftliche kleine Anfrage von Frau Thomas, Drs. 18/5901, die Sie in der Parlamentsdatenbank einsehen können:
www.buergerschaft-hh.de/parldok/
Nach meiner Einschätzung wird den Bedürfnissen der Feuerwehrleute, die uns sehr am Herzen liegen, mit der aktuellen Dienstplanvereinbarung so weit entgegen gekommen, wie dies rechtlich nur irgend möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz