(...) Sie haben Recht. Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an die Temporegelungen am Meiendorfer Weg. (...)
(...) Die Polizei darf öffePolizeizugängliche Orte mittels Bildübertragung und -Aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist, § 8 Absatz 4 PolDVG. Die Lagebeurteilung erfolgt jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einzelfall. (...)
(...) Die Verzögerung beruht vor allem darauf, dass für die Nummerierung der Brücken eine Systematik gefunden werden soll, die gegebenenfalls auf das gesamte Bundesgebiet übertragen werden kann. (...)
(...) ich habe für Sie einmal mit Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Regionalausschuss Rahlstedt eine Liste der uns bekannten Spielflächen erstellt. Es gibt Spiel- und Freizeitflächen die im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehen und solche die privat betrieben werden, wie der Bauspielplatz, den ich vor 40 Jahren selbst gegründet habe. Zudem müssen Bauherren, die Mehrfamilienhäuser errichten, ebenfalls auf eigenem privaten Grund eine Spielfläche schaffen. (...)
(...) Es gibt in Hamburg keine "Rechtsfreien Räume". Das gilt auch für das von Ihnen beschriebene Schanzenfest. (...)
(...) Die Anlieger haben, auch wenn es nur wenige sind, ein Anrecht auf eine gefahrlose und sichere Querung der Bahnstrecke, wobei eine Belastung der Umwelt vermieden werden muss. Ich glaube kaum, dass Bürgerinnen und Bürger den Anrainer und den Besuchern des Naturschutzgebietes dieses Anrecht verwehren wollen. (...)