Frage von Matthias K. • 08.05.2017
Antwort ausstehend von Karl-Georg Wellmann CDU
(...) Das von Ihnen angesprochene internationale Recht schützt Menschen, die in ihrer Heimat von Krieg oder Verfolgung bedroht sind. Es gibt kein internationales Recht, das kriminelle Migranten schützt. Wenn sich jedoch die Herkunft einer Person nicht zweifelsfrei klären lässt, dann erfolgt auch keine Abschiebung, weil nicht klar ist, wohin abgeschoben werden soll. (...)
(...) Der Bundestag hat vor wenigen Wochen das Asylpaket II verabschiedet und mit einer Vielzahl weiterer gesetzlicher Maßnahmen reagiert. So wurden die Hürden für die Ausweisung rechtskräftig verurteilter Asylbewerber deutlich gesenkt. Ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht, ist künftig irrelevant. (...)