
(...) Verantwortung für die Schulgesetze tragen die Bundesländer, insoweit wird es ein einheitliches Gesetz nicht geben können. Wir müssen aber weiterhin die Frage diskutieren , in wieweit das Grundgesetz nicht eigentlich ein Recht auf Besuch einer Regelschule garantiert, derzeit sieht das Bundesverfassungsgericht einen solchen uneingeschränkten Anspruch noch nicht. Das kann sich aber ändern, beispielsweise mit Blick auf die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die demnächst in Kraft treten wird. (...)