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Karin Evers-Meyer
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Frage von Günter H. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Günter H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!

Über das Thema "Darlehens-Verkauf " durch Banken und Sparkassen wird z. Zt. in allen Medien berichtet. Täglich werden neue gigantische Summen bekannt die durch z.B. Fehlspekulationen oder sonstige Fehler bei Bankhäusern abgeschrieben werden müssen. Im gleichen Atemzug werden die Darlehen der kleinen "Häuslebauer" an "Kredithaie" verkauft, um die Bilanzen dieser Banken wieder aufzupolieren. Diese Tatsache ist seit Jahren bekannt und im Bundestag bearbeiten die Lobbyisten die Abgeordneten um nur nicht in ihren Bilanztricksereien eingeschränkt zu werden. Hier ist dringend eine Gesetzesinitiative erforderlich, welche insbesondere auch diejenigen schützt, die sich im Vertrauen auf eine solide Partnerschaft , über viele Jahre an ein Bankhaus gebunden haben und nun mit solchen dubiosen Machenschaften von der Realität eingeholt und evtl. in den Ruin getrieben werden.
Ich erbitte dazu Ihre Meinung und was können /werden Sie tun?

Mit freundlichem Gruß
von der Nordsee
Günter Hoßbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoßbach,

auch mich haben die Berichte über den Verkauf von Darlehen und die dann erhobenen Forderungen gegen Haus- und Wohnungsbesitzer beunruhigt.

Es ist international üblich, dass Banken Forderungen aus Darlehen veräußern. Das ist grundsätzlich auch im Interesse eines freien Kapitalverkehrs sinnvoll, weil Banken sich auf diese Weise günstig refinanzieren können. Diese Praxis schlägt sich in einem niedrigen Darlehenszins nieder und kommt letztlich dem Kunden zugute. Üblicherweise merkt der Kunde von diesen Refinanzierungen nichts, denn der Kredit wird weiter von seiner Bank verwaltet.

Nach geltender Rechtslage haben dabei Kreditnehmer, die ihre Raten ordentlich bezahlen, nichts zu befürchten. Wer seine Kreditpflichten erfüllt, muss nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür steht und Rückzahlung verlangt, mit der Zwangsvollstreckung droht oder sogar die Zwangsvollstreckung durchführt. Darlehen werden in der Praxis üblicherweise durch Grundschulden gesichert. In einer zusätzlichen sog. Sicherungsabrede wird dann vereinbart, dass die Bank die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld nicht betreiben darf, wenn der Kreditnehmer die Raten wie vereinbart zahlt. Verkauft die Bank das mit der Grundschuld gesicherte Darlehen an einen Finanzinvestor, wird die Sicherungsabrede zwar nicht mit übertragen. Trotzdem kann sich der Kreditnehmer auch gegenüber dem Finanzinvestor darauf berufen. Der Finanzinvestor kennt nämlich den Inhalt der Sicherungsabrede, weil er sich vor dem Kauf des mit der Grundschuld gesicherten Darlehens über dessen Werthaltigkeit informiert. Außerdem unterrichten die verkaufenden Banken den Käufer eines Kredits über die Sicherungsabrede. Dazu sind sie verpflichtet. Tun sie es nicht, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Das bedeutet: Erfolgen Zins und Tilgung vertragsgemäß, schützt die Sicherungsabrede den Kreditnehmer vor einer Zwangsvollstreckung auch durch einen neuen Darlehensgläubiger. Vollstreckt der Investor dennoch in die Grundschuld, kann sich der betroffene Kreditnehmer mit einer sog. Vollstreckungsgegenklage wehren.

Über das geltende Recht hinaus, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Januar einige Vorschläge gemacht, wie Kreditnehmer künftig noch wirksamer bei einem Verkauf ihres Kredits geschützt werden können. Das Maßnahmenpaket wurde am 23. Januar 2008 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten erörtert. Die Vorschläge werden in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen, das dem Deutschen Bundestag bereits vorliegt.

Die Vorschläge der Justizministerin sehen folgende Maßnahmen vor:

- die Banken müssen nicht abtretbare Darlehensverträge anbieten
- läuft der Kreditvertrag aus, sollen die Banken verpflichtet werden, rechtzeitig ein Folgeangebot vorzulegen bzw. den Vertrag rechtzeitig zu kündigen
- die Banken sollen verpflichtet werden, die Abtretung einer Darlehensforderung bzw. den Wechsel des Darlehensgebers anzuzeigen
- Verbraucherdarlehen sollen durch einen besseren Kündigungsschutz geschützt werden

Weitere Informationen zum Vorschlag der Justizministerin finden Sie hier: http://www.bmj.bund.de/enid/1554b7e30b5842fe47e8754ca2d2f753,5b2293636f6e5f6964092d0934393637093a095f7472636964092d0934393635/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Der Bundestag berät in den kommenden Wochen über einen effektiven Schutz von Kreditnehmern, die ihre Pflichten erfüllt haben. Für mich ist dabei wichtig: Wer seine Kredite ordentlich bedient, muss gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen wirksam geschützt werden. Auf der anderen Seite müssen wir im Blick behalten, dass die übliche Refinanzierung von Krediten durch die Vorschriften nicht verhindert wird. Ich denke, dass die vorgelegten Maßnahmen der Justizministerin dafür eine gute Grundlage sind.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer