(...) Die Bauordnungsbehörden unterliegen auch bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit über Bauvorhaben wie jede andere Behörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie hat daher auch bei Verstößen gegen Genehmigungspflichten im Einzelfall zu prüfen, in welcher Weise sie gegen die Verantwortlichen vorgeht und welche bauaufsichtlichen Maßnahmen zu treffen sind. (...)
(...) 2.) Entfällt, da kein Beamter 3.) Diese Beurlaubung steht gemäß § 2 Abgeordnetengesetz jedem Arbeitnehmer, nicht nur Mitgliedern des öffentlichen Dienstes zu. Er darf auch in der Zeit der Mandatsausübung bis ein Jahr nach Mandatsende nicht gekündigt werden. (...)
(...) auch der Kreistag Rendsburg-Eckernförde hat sich mit dem Thema Kohlenwasserstoffförderung in Rendsburg-Eckernförde beschäftigt. (...) Das hat meiner Meinung nach aber wenig mit der offenbar geplanten Erdölförderung zu tun, sondern hier sind Fragen der Sicherstellung der Energieversorgung mit Fragen des Schutzes von Mensch, Umwelt und Trinkwasser abzuwägen und die Gemeinde Damp und ihr Bürgermeister Böttcher ist den richtigen Weg gegangen, beim Bergbauamt Clausthal-Zellerfeld Widerspruch einzulegen. (...)
(...) Sie sind kein Einzelfall und auch deshalb besonders ärgerlich, weil der Soldatenberuf leider die Scheidungsquote erheblich steigert. Das Problem ist leider systematisch begründet, weil der Versorgungsausgleich die Problematik bei Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze, die diese ja nicht ohne Grund haben, nicht berücksichtigt. Hierbei geht es nicht darum, dass das Prinzip, dass nach einer Scheidung eigene Ansprüche entstehen und der Versorgungsausgleich beim individuellen Renten/Pensionsbeginn zum Tragen kommt, aufgehoben werden müsste, wie fälschlicherweise gerne behauptet wird. (...)
Sehr geehrter Herr Beuter,
ich bin Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Der Landkreis Osterholz liegt in Niedersachsen, deshalb möchte ich Sie bitten, sich an die niedersächsischen Kollegen zu wenden.
(...) Nach Auskunft des Innenministeriums erarbeitet die Landesregierung derzeit eine Erschwerniszulagenverordnung, deren wesentliches Element die Abschaffung der Pauschalen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst sein soll und als Ausgleich die Anhebung der Stundensätze für Dienst zu ungünstigen Zeiten vorsieht. Dieses würde Ihrem Anliegen wohl entsprechen. (...)