Kai Dolgner
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Frage von Hans-Georg B. •

Frage an Kai Dolgner von Hans-Georg B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dolgner,

Der Landkreis Osterholz hat den Eltern von Antonya Schandorff das Sorgerecht für ihre Tochter entziehen lassen. In einem Bericht bei RTL ( http://rtl-now.rtl.de/punkt-12/teil-12-punkt-12-das-rtl-mittagsjournal.php?container_id=139567&player=1&season=0 ab 16:50) gab die Jugendamtsleiterin Heike Schumacher an, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, weil Antonya sozial isoliert sei, die Familie in den Vergangen Jahre acht Mal umgezogen sei und Antonya 200 Tag in der Schule gefehlt habe.
Selbst wenn dem so wäre (die Familie bestreitet die Vorwürfe) rechtfertigt dies den Entzug des Sorgerechts und das totale Kontaktverbot über fünf Monate?
Können Sie bitte erläutern, welches die Kriterien der Verhältnismäßigkeit sind, die bei Sorgerechtsentzug und Kontaktverbot zwischen Kind und Eltern zu berücksichtigen sind?
Wurde nach Ihrer Ansicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Fall der Antonya Schandorff ausreichend berücksichtigt?
Sehen Sie es als geboten an, dass das Innenministerium als Aufsichtsbehörde in den Fall eingreift und ein Zusammenleben der Familie in Frieden wieder ermöglicht?
Außerdem erhebt Antonya schwere Vorwürfe gegen das Heim in dem sie untergebracht war (siehe http://www.youtube.com/watch?v=VAOI0jO5O2w ). Soziale Kontakte – nicht nur zu ihren Eltern – seien sehr erschwert und zumindest teilweise unmöglich gemacht worden. Im Heim sei gegen die untergebrachten Kinder Gewalt angewendet wordne. Der Heilleiter Detlef Schwarz hätte in Mädchendusche geduscht und häufig in der Unterwäsche von zumindest Antonya gewühlt. Antonya fühlte sich nach Bedrohungen durch andere Kinder und anstatt sie vor den Bedrohungen zu schützen sei ihr die Möglichkeit genommen worden sich durch Einschließen in ihr Zimmer in Sicherheit zu bringen.
In welcher Weise gehen Behörden solchen Vorwürfen nach?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter

Stellungname des Landkreises: http://www.kinderhaus-marbede.de/stellungnahme-jugendamt-osterholz.pdf

Kai Dolgner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beuter,

ich bin Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Der Landkreis Osterholz liegt in Niedersachsen, deshalb möchte ich Sie bitten, sich an die niedersächsischen Kollegen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dolgner

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