Kai Dolgner
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Frage von Lars R. •

Frage an Kai Dolgner von Lars R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Dolgner,

ich habe eine kleine Frage zur Beamtenbesoldung.
Der Polizeiberuf wird aufgrund der gut laufenden Wirtschaft für viele jungen Leute immer unattraktiver. Ich befürchte daher für die Zukunft, dass wir immer weniger gut qualifizierte Polizeibeamte bekommen (Sie sehen, ich bin auch einer...) Doch nicht nur die wirtschaftlich gute Lage ist eine dieser Ursachen. Insbesondere finanzielle Aspekte spielen natürlich eine gewichtige Rolle. Und hier bin ich schon beim Thema: Polizeibeamte bekommen pro Nachtstunde unter der Woche 1,27 € Zulagen. Am Wochenende (nur sonntags) sind es 2,72 €. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass in der freien Wirtschaft wesentlich höhere Sätze zu finden sind. Daher meine Frage:

Wann kommt es zu einer nennenswerten Erhöhung dieser Zulagen (auch in Hinsicht auf die Nachwuchsgewinnung)?

Hinweis: Die selbe Anfrage hat auch Herr Kubicki erhalten, der ebenfalls im Innenausschuss sitzt

Mit freundlichen Grüßen

Lars Raming

Kai Dolgner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Raming,

bitte verzeihen Sie die späte Antwort, aber sie haben die Frage während der Geburt meiner Tochter gestellt und später habe ich dann Ihre Anfragemail wegen des Bearbeitungsrückstaus übersehen.

Nach Auskunft des Innenministeriums erarbeitet die Landesregierung derzeit eine Erschwerniszulagenverordnung, deren wesentliches Element die Abschaffung der Pauschalen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst sein soll und als Ausgleich die Anhebung der Stundensätze für Dienst zu ungünstigen Zeiten vorsieht. Dieses würde Ihrem Anliegen wohl entsprechen. Mit dieser Änderung soll das Verfahren der Anerkennung und Abrechnung von Erschwernisausgleichen vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Rechtsverordnungen werden nicht vom Landtag, sondern von der Landesregierung in eigener Zuständigkeit erlassen. Da sich die Verordnung noch im Abstimmungsverfahren in der Landesregierung befindet, liegen mir deshalb hierzu noch keine näheren Angaben vor. Da die Gewerkschaften und Personalräte jedoch gem. § 59 MBG in das Verfahren einbezogen sind, gehe ich davon aus die Belange der Beschäftigten hier gewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dolgner

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