Kai Dolgner
Kai Dolgner
SPD
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Frage von Helmut H. •

Frage an Kai Dolgner von Helmut H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Abend Herr Dolgner
anliegend ein Kommentar von mir in einem Blog, den ich zu ihrer Information mit übersende.
Meine Frage formuliere ich im Anschluss an diesen Beitrag:

Guten Abend
Mit Interesse habe ich die vorhergehenden Artikel gelesen.
Seit 1985 bin ich bei der Bw, genauer gesagt beim LTG 63, dass sie gut kennen und war seit Mai 1987 bis April 2013 verheiratet. Die Ehe wurde im April 2014 geschieden. Seit 30.4.14 bin ich mit meiner zweiten Frau verheiratet und wir werden in 2016 bis zu meiner Pensionierung nach Italien gehen. Am 30.6.19 soll ich dann pensioniert werden. Und dann beginnt für mich die Leidenszeit, denn mir werden von meiner Pension als SF €750,19 abgezogen. Nach einem Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung dann der nächste Hammer. Zwar bekomme ich von der Rentenanwartschaft meiner Exfrau €319 auf mein Rentenkonto gutgeschrieben. Allerdings erhalte ich die daraus resultierende Rente erst wenn ich 67 bin.
Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit und eine Ungerechtigkeit, die jeder Beschreibung spottet. Als Alternative bleibt mir nur sofort weiterzuarbeiten oder immense Abstriche in meiner Lebensplanung hinzunehmen. So dankt mir also mein Vaterland meinen Dienst und unzähligeEinsätze beginnend 1991 mit dem ersten Golfkrieg bis heute.
Danke Bundesrepublik Deutschland, ich dachte wir stünden in einem wechselseitigen Treueverhältnis!

Hier nun meine Frage! Wie stehen sie als MdL der SPD und wie steht die SPD insgesamt zu dieser, aus meiner Sicht Ungerechtigkeit?
Wird es noch zu meinen Lebzeiten eine Lösung geben? Immerhin werden mir bis zum 67. Lebensjahr 112.500€ abgezogen.
Ich hoffe sie unterstützen mein Anliegen und das meiner Kameraden und thematisieren diese Problematik in den Gremien.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Hansen

Kai Dolgner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

Sie sind kein Einzelfall und auch deshalb besonders ärgerlich, weil der Soldatenberuf leider die Scheidungsquote erheblich steigert. Das Problem ist leider systematisch begründet, weil der Versorgungsausgleich die Problematik bei Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze, die diese ja nicht ohne Grund haben, nicht berücksichtigt. Hierbei geht es nicht darum, dass das Prinzip, dass nach einer Scheidung eigene Ansprüche entstehen und der Versorgungsausgleich beim individuellen Renten/Pensionsbeginn zum Tragen kommt, aufgehoben werden müsste, wie fälschlicherweise gerne behauptet wird.

Aus meiner persönlichen Sicht, würde es zwei Lösungsansätze geben:

1.) Der Versorgungsausgleich zwischen Beamten und Rentenversicherten wird nicht automatisch über die Rentenversicherung abgegolten, sondern Rentenversichertenansprüche werden auf Pensionsansprüche umgerechnet, und der Bund erhält eine entsprechende Ausgleichszahlung aus der Rentenkasse. Das unterschiedliche Ruhestandsalter ist versicherungsmathematisch kein Problem, die Pensionszahlungen würden dann zur Pensionierung z.B. mit 54 entsprechend geringer ausfallen als die Rentenzahlung mit 67, das ist dann durch die längere Bezugsdauer gerechtfertigt.
2.) Bei der Kürzung der Pension wird das frühere Pensionsalter von Soldaten, Polizeibeamten usw. versicherungsmathematisch berücksichtigt, so dass die Kürzung der Pension entsprechend geringer ausfällt. Schließlich wirkt die Kürzung, bei jemanden der mit 54 in Pension geht auch 13 Jahre länger als bei jemand der mit 67 in Rente geht. Bei den durchschnittlichen Rentenbezugsdauern, wären nach meiner Schätzung Abschläge von 40% gerechtfertigt.

Leider muss ich Ihnen eingestehen, dass es ein Thema ist, das offenbar nur einen kleinen Kreis interessiert und die SPD sich, soweit mir bekannt ist, nicht positioniert hat, deshalb sollten Sie Ihre Frage zusätzlich den zuständigen Bundestagsabgeordneten aller Parteien stellen, um das Thema mehr auf die Tagesordnung zu bringen und sich ggf. mit anderen Betroffenen vernetzten. Selbstverständlich werde ich das Thema auch parteiintern begleiten, aber bei Rentenfragen wird selten auf die Expertise eines Landtagsabgeordneten zurückgegriffen, deshalb möchte ich Ihnen auch keine Versprechungen machen.

Falls Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie sich zudem rechtlich über eine mögliche Kürzung des Versorgungsausgleichs bis zum Eintritt Ihres aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Rentenanspruches, beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Dolgner

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