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Julian Joswig
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Harald A. •

Werden Sie in der folgenden Legislaturperiode im Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen?

mögliche Antworten:

„Ja“

„Nein“

„Wenn Hochstufung kommt“

„Unter anderen Bedingungen“

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Antwort lautet: Ja.

Wieso? Weil die AfD eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu. Das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass durch das Bundesverfassungsgericht eine Partei verboten werden kann, welche die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung anstrebt. Die rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Parteiverbots sind zu Recht sehr hoch, denn das Parteiverbot ist die schärfste Waffe des demokratischen Rechtsstaates. Dementsprechend muss ein Verbotsverfahren auf belastbaren Fakten und sehr sorgsam zusammengetragenen Informationen basieren, damit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann.

Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns dafür ausgesprochen, dass ein Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht erfolgen soll. Wir werden uns auch in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Joswig