Hallo,
als Konrektor einer Grundschule mit einer Schüler*innenzahl zwischen 181 und 360 Schüler*innen werden Sie ab dem 01.08.2024 mit A14 besoldet.
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als Konrektor einer Grundschule mit einer Schüler*innenzahl zwischen 181 und 360 Schüler*innen werden Sie ab dem 01.08.2024 mit A14 besoldet.
Aus diesem Grund befindet sich das Verfahren um die Erhöhung der Besoldung noch in der Prüfung bzgl. der Besoldung von Funktionsstellen und der Besoldung von Schulleitungen. Wir bitten aus diesem Grund noch um Geduld.
Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.
Aus diesem Grund befindet sich das Verfahren um die Erhöhung der Besoldung noch in der Prüfung bzgl. der Besoldung von Funktionsstellen und der Besoldung von Schulleitungen. Wir bitten aus diesem Grund noch um Geduld.