Werden im Zuge der Anhebung der Grund- Haupt- und Realschullehrkräfte auf A13 zur Wahrung des Abstandsgebots auch die Besoldung von zweiten Konrektoren und didaktischen Leitungen mit A14 angehoben?
In den Ausführungen der geplanten Änderungen unter https://www.niedersachsen.de/download/202386/Nds._GVBl._Nr._25_2023_vom_19.12.2023_S._287-340.pdf ist davon nicht zu lesen.
Guten Tag,
zweite Konrektor*innen werden wie folgt ab Sommer 2024 besoldet:
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: Vorher Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage, ab August 2024 Besoldungsgruppe A 14
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: vorher Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage, ab August 2024 Besoldungsgruppe A 14
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540: vorher Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage, ab August 2024 Besoldungsgruppe A 14
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: Vorher Besoldungsgruppe A 13, ab August 2024 Besoldungsgruppe A 14
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: Vorher Besoldungsgruppe A 13, ab August 2024 Besoldungsgruppe A 14
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit auf Ihre Frage antworten konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg