Frage von Martina H. • 31.05.2024
Antwort von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen • 07.10.2024
Quereinsteigende können erst in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert werden, wenn sie die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik gem. § 8 NLVO-Bildung erworben haben